LichterSchatten Physiotherapie
Ihr Weg zu mehr Beweglichkeit und Schmerzfreiheit
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Physiotherapie in Tegel
Physiotherapie ist Heilung durch Bewegung. Unser Ziel ist es, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit Ihres Körpers wieder aufzubauen und Sie von Schmerzen zu befreien. Dabei setzen wir verschiedenste aktive und passive Behandlungsmethoden ein. Eine Physiotherapie ist aber mehr als die Behandlung akuter gesundheitlicher Probleme. Sie ist auch Unterstützung für die Zukunft, damit Sie sich vor weiteren Einschränkungen oder Schmerzen oder gar einem Rückfall bewahren können. Wichtig dabei: Für eine erfolgreiche Physiotherapie ist es unbedingt erforderlich, dass Sie aktiv mitarbeiten!
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Für wen eignet sich eine Physiotherapie?
Physiotherapie wird ebenso als Heilbehandlung nach Erkrankungen und Verletzungen eingesetzt wie in der Rehabilitation. Ein wichtiger Einsatzbereich ist darüber hinaus die Prävention, um beispielsweise berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparats vorzubeugen.
Ebenso vielseitig wie die Einsatzmöglichkeiten sind die Anwendungsbereiche der Physiotherapie. Neben der Behandlung des Bewegungsapparats kann Physiotherapie bei zahlreichen weiteren medizinischen Problemen und Indikationen unterstützend bzw. ergänzend eingesetzt werden.
Hauptziele der
Physiotherapie sind
- Befreiung oder Linderung von Schmerz
- Wiederherstellung körperlicher Bewegungsfähigkeit nach Krankheiten oder Unfällen
- Erhaltung und Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination
- Steigerung von Kraft und Ausdauer
- Förderung von Stoffwechsel und Durchblutung
Physiotherapie wird eingesetzt bei
Orthopädischen Erkrankungen
z. B. Erkrankungen der Wirbelsäule und des Skeletts, Arthrose, akuten oder chronischen Rückenschmerzen oder Erkrankungen aufgrund von Fehlhaltungen
Rheumatischen Erkrankungen
z. B. entzündlich-rheumatischen Beschwerden, degenerativen Gelenkerkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen mit rheumatischen Beschwerden
Traumatischen Erkrankungen
infolge von Unfällen oder Sportverletzungen
z. B. nach Knochenbrüchen, Bänder-, Sehnen-, Muskelrissen oder Gelenkoperationen
Erkrankungen innerer Organe
z. B. Atemwegserkrankungen, arteriellen und venösen Gefäßerkrankungen, Störungen des Lymphabflusses, Störungen der Darmfunktion oder Erkrankungen der Nieren-, Harn- und Geschlechtsorgane
Neurologischen Erkrankungen
Erkrankungen des zentralen oder peripheren Nervensystems
z. B. Multipler Sklerose, Morbus Parkinson, Schlaganfall oder Restless-Legs-Syndrom
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Welche Behandlungsmethoden gibt es?
Die Physiotherapie umfasst eine Vielzahl von sehr effektiven therapeutischen Maßnahmen, die je nach Krankheitsbild und Indikation bzw. ärztlicher Verordnung eingesetzt werden. Ein Hauptgewicht des LichterSchatten Therapiezentrums liegt auf der integrativen, interdisziplinären Therapie für Menschen mit Erkrankungen oder Schädigungen des zentralen Nervensystems, der sogenannten KG ZNS.
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Mit Krankengymnastik werden Funktions- oder Bewegungsstörungen durch aktive oder passive Bewegung behandelt. Aktive Bewegungen sind solche Bewegungen, die der Patient unter Anleitung selbstständig durchführt. Als passive Bewegungen werden Bewegungen bezeichnet, bei denen äußere Kräfte eingesetzt werden, z. B. indem die Therapeutin oder der Therapeut eine Bewegung führt.
Eine aktive Therapie mithilfe medizinischer Trainingsgeräte und Zugapparate kann Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessern. Eine solche gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) wird insbesondere zur Rehabilitation nach Operationen, Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen eingesetzt. Aber auch bei der Prävention von Verschleiß- und Rückenerkrankungen ist sie sinnvoll. Für die gerätegestützte Therapie steht uns im LichterSchatten Therapiezentrum in Tegel ein 75 m² großer Raum mit modernsten Geräten zur Verfügung.
Weitere therapeutische Möglichkeiten bieten die physikalischen Therapien. Auch hier kommen verschiedenste Methoden zur Anwendung, deren bekannteste wohl die Behandlung mit mechanischen Reizen – die Massage – ist. Nach Verrenkungen, Prellungen oder Operationen ist eine Manuelle Lymphdrainage ein sehr hilfreiches therapeutisches Mittel. Darüber hinaus können Wärme und Kälte (Thermotherapie), elektrischer Strom (Elektrotherapie), mechanischen Wellen (Ultraschalltherapie) oder Wasser (Hydrotherapie) bei verschiedensten Krankheitsbildern erfolgreich eingesetzt werden.
Wie gut eine Physiotherapie wirkt, hängt aber nicht nur von der Wahl der richtigen Methode ab. Entscheidend ist auch die aktive Zusammenarbeit zwischen Therapeut/in und Patient/in – besonders die aktive Mitarbeit der Patientin oder des Patienten.
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Konkrete Schritte Ihrer Physiotherapie
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Am Anfang jeder Therapie im LichterSchatten Therapiezentrum steht eine eingehende Untersuchung durch die Therapeutin oder den Therapeuten auf Grundlage der ärztlichen Verordnung. Gemeinsam mit Ihnen entwerfen wir daraufhin einen Behandlungsplan, der Ihre individuellen Einschränkungen und Möglichkeiten berücksichtigt.
Wir vereinbaren Ziele und arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, Ihre Gesundheit wieder herzustellen und zu bewahren. Falls es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Räumlichkeiten des Therapiezentrums aufzusuchen, kommen wir natürlich auch zu Ihnen nach Hause. Bei allen Maßnahmen ist uns im LichterSchatten Therapiezentrum in Reinickendorf eine freundliche, positive Umgebung besonders wichtig. Wir sind überzeugt, dass eine entspannte, wertschätzende Atmosphäre unseren Therapeutinnen und Therapeuten die Arbeit erleichtert und Ihren Therapieerfolg verbessert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Soweit eine medizinische Notwendigkeit beim Patienten besteht, können alle niedergelassenen Ärzte aller Fachrichtungen ein Rezept zur Physiotherapie als sogenanntes Heilmittel ausstellen. Dazu zählen z.B. Hausärzte, Orthopäden, Durchgangsärzte, Neurologen, Zahnärzte, aber auch Dermatologen und Lymphologen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Vertrauens nach.
Dabei werden manche Heilmittel von manchen Fachrichtungen der Ärzte häufiger verordnet. So verschreiben Neurologen z.B. häufiger Krankengymnastik ZNS. Die meisten Verordnungen für Physiotherapie stellen jedoch Hausärzte und Orthopäden aus. Sollten Sie aufgrund einer bestimmten Erkrankung bei einem Facharzt in Behandlung sein, wird dieser am ehesten das passende Heilmittel verordnen.
Die Kosten sind im Heilmittelkatalog festgelegt und richten sich nach der verordneten Maßnahme. In der Regel beträgt die Zuzahlung für Patienten 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die jeweiligen Behandlungskosten variieren je nach verordneter Maßnahme.
- Bei Patienten, die eine Bescheinigung über eine Befreiung von der Zuzahlung von ihrer Krankenkasse haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten.
- Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten für die verordneten Therapien.
- Bei Privatpatienten richten sich die Kosten für eine Behandlungseinheit nach dem gewählten Leistungssatz. Wir erteilen gerne Auskunft.
Was Sie nach Behandlungsende insgesamt bezahlen müssen, können Sie jederzeit bei uns erfragen.
Der Erfolg einer Behandlung hängt von zahlreichen Faktoren ab wie z. B. der Art oder dem Schweregrad der Erkrankung bzw. Einschränkung. Auch die Vorerkrankungen und der Lebensstil jedes Patienten spielen eine Rolle. Etliche weitere Faktoren können sich positiv oder negativ auf den Behandlungs- und Krankheitsverlauf auswirken. Besonders wichtig ist aber die Mitarbeit des Patienten. Couch-Potatoes riskieren, dass Ihre Krankengymnastik keine oder nur eine verzögerte Wirkung zeigt. Möchten Sie also schnell wieder schmerzfrei werden, müssen Sie aktiv zu Ihrer Genesung beitragen. Ihr Therapeut bespricht gerne mit Ihnen, was Sie zusätzlich tun können.
Ja, in einigen Fällen kann es zu einer Erstverschlechterung oder einer anfänglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommen. Der Heilungsprozess insgesamt wird jedoch in der Regel durch Physiotherapie unterstützt und positiv beeinflusst – auch wenn nicht sofort nach jeder Behandlung ersichtlich ist, wie wirksam sie ist. Oft stellt sich der Erfolg einer Therapie erst nach und nach ein. Hier ist also Geduld gefragt.
Hierzu gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Im LichterSchatten – Therapiezentrum unterbrechen wir die Behandlung krankheits-/ oder urlaubsbedingt für maximal 3 Wochen. Wird diese Frist überschritten, müssen wir die Verordnung abbrechen und benötigen ein neues Rezept, um die Behandlung fortzusetzen. Verordnungen von Berufsgenossenschaften dürfen maximal 7 Tage unterbrochen werden.
Verordnungen der Krankenkassen sind generell 28 Tage gültig. Bei einem dringenden Behandlungsbedarf muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen starten. Dies wird auf der Verordnung gesondert vermerkt. Verordnungen von Berufsgenossenschaften (Unfall-/ Durchgangsärzten) müssen innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Privatverordnungen sind an diese Vorgaben nicht gebunden.
Die Dauer einer Behandlungseinheit richtet sich nach der verordneten Maßnahme. Empfohlen sind ein bis drei Behandlungen pro Woche.
- Krankengymnastik (KG) und Manuelle Therapie (MT) = 20 Minuten
- Krankengymnastik für das zentrale Nervensystem (KG ZNS) = 25 Minuten
- Manuelle Lymphdrainage (MLD) = 30/45/60 Minuten
- Krangengymnastik am Gerät (KGG) = 60 Minuten
Aufgeführt ist die jeweilige Behandlungsdauer für GKV-Versicherte. Behandlungen für Verordnungen, die von Berufsgenossenschaften abgedeckt werden, können davon abweichen. Die Zeiten für Privatpatienten richten sich nach dem gewählten Leistungssatz und können in der Physiotherapiepraxis erfragt werden.
Die „Kürzel“ für die gängigsten Maßnahmen sind:
KG = Allgemeine Krankengymnastik
KG ZNS = Neurophysiologische Krankengymnastik
KGG = Krankengymnastik am Gerät
KMT = Klassische Massage-Therapie
MT = Manuelle Therapie
MLD = Manuelle Lymphdrainage
WPN/Fango = Wärmetherapie mit oder ohne Packung
KT = Kältetherapie
ET =Elektrotherapie
USW = Ultraschall-Wärme-Therapie
Die Kosten sind im Heilmittelkatalog festgelegt und richten sich nach der verordneten Maßnahme. In der Regel beträgt die Zuzahlung für Patienten 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept.
Bei einer Verordnung über 6-mal Physiotherapie würden Ihnen also 10 Euro Rezeptgebühr berechnet plus eine 10%ige Eigenbeteiligung für sechs Physiotherapie-Behandlungen. Die jeweiligen Behandlungskosten variieren je nach verordneter Maßnahme, Region und Praxis. Bei Patienten, die eine Bescheinigung über eine Befreiung zur Zuzahlung von Ihrer Krankenkasse haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Physiotherapiekosten. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten für die verordneten Therapien. Patienten müssen in solchen Fällen also auch keine 10%ige Zuzahlung leisten und keine Rezeptgebühren zahlen.
Was Sie nach Behandlungsende insgesamt für Ihre Behandlung bezahlen müssen, können Sie jederzeit bei Ihrer Praxis erfragen.
Seit 01.01.2021 gibt es neue Heilmittel-Richtlinien. Die Anzahl der Behandlungen richtet sich dabei nach der jeweiligen Diagnosegruppe. Bei Erkrankungen der Wirbelsäule (WS) oder der Arme/Beine (EX) sind es 3-mal 6 – also 3 Verordnungen à 6 Behandlungen; bei neurologischen Erkrankungen (ZN/PN) 3-mal 10, bei Lymphbehandlungen 5-mal 6. Unabhängig von der Diagnosegruppe wird empfohlen, die Behandlungen 1- bis 3-mal wöchentlich durchzuführen.
Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit kann der Arzt jedoch auch über die Empfehlungen der Heilmittel-Richtlinie hinaus weitere Behandlungen verordnen. Im Falle chronischer Erkrankungen oder schwerwiegenderer Verläufe können über den „Besonderen Verordnungsbedarf“ oder den „Langfristigen Heilmittelbedarf“ weitere Verordnungen erfolgen.
All diese Regelungen sind durchaus kompliziert. Kommen Sie bei Fragen auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Physiotherapie wird Ihnen vom Arzt verordnet, z. B.
- bei verschiedensten Arten von Rückenschmerzen,
- nach operativen Eingriffen (Gelenkoperationen),
- bei Gelenkersatz (Prothesen),
- nach Amputationen,
- bei Herz-, Kreislauferkrankungen,
- chronischen Erkrankungen,
- Gefäßerkrankungen,
- Knochenbrüchen,
- Bänder-, Sehnen- und Muskelrissen sowie Zerrungen,
- Erkrankung der Atmungsorgane,
- Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane,
- Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Schlaganfall, Schädelhirntrauma u.v.m.
Physiotherapie umfasst verschiedene Behandlungsmethoden, die durch einen staatlich anerkannten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Die konkrete Behandlung richtet sich dabei immer nach den Beschwerden des Patienten und nach deren Ursachen. Grundsätzlich wirkt sich Physiotherapie auf den gesamten Organismus aus, Sie kann z. B.:
- die Beweglichkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen,
- die Koordination erhalten, verbessern oder wiederherstellen,
- Kraft und Ausdauer erhalten, verbessern oder wiederherstellen,
- Stoffwechsel und Durchblutung fördern
- Schmerzen lindern,
- Verloren gegangene Bewegungen wieder erschließen,
- Stress abbauen,
- Selbstheilungskräfte fördern
- u.v.m.
Als natürliches Heilverfahren ist die Physiotherapie eine Alternative bzw. Ergänzung zu einer operativen und/oder medikamentösen Krankheitsbehandlung. Grundlage für die Therapie sind eine gezielte Untersuchung, eine persönliche Beratung und ein individueller Therapieplan, der gemeinsam mit dem Patienten entwickelt wird. Darauf basierend werden Störungen auf körperlicher Ebene gezielt behandelt und mit aktiven und ggf. passiven Bewegungen verringert. Ziel ist es, beeinträchtigte Körperfunktionen wiederherzustellen und die Mobilität zu verbessern. Physiotherapie kann auch präventiv eingesetzt werden, um beispielsweise möglichen Beeinträchtigungen durch Fehlhaltungen vorzubeugen.
Aktiv = Patient führt die Bewegung selbstständig aus
Passiv = Therapeut führt die Bewegung am Patienten durch
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