Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) in Tegel
Die gerätegestützte Krankengymnastik nutzt medizinische Trainingsgeräte und Erkenntnisse der Sportmedizin zur Verbesserung von Beweglichkeit, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Eingesetzt wird diese Form der Physiotherapie vor allem in der Rehabilitation nach Knochenbrüchen, nach Verletzungen der Gelenke oder nach Operationen. Gerätegestützte Krankengymnastik kann aber auch bei Fehlstellungen der Wirbelsäule, Haltungsschäden oder zur Vorbeugung vor Rückenproblemen und Verschleißerkrankungen sehr wirkungsvoll sein.
Am LichterSchatten Therapiezentrum in Reinickendorf, Tegel steht uns ein 160 Quadratmeter großer Gerätebereich mit modernsten Trainingsgeräten zur Verfügung.
Ziele der gerätegestützten Krankengymnastik
- Stabilisierung und Unterstützung des Bewegungsapparates
- Verbesserung der Muskelkraft, Ausdauer und Koordination
- Stärkung der Atemfunktion und des Herz-Kreislauf-Systems
Physiotherapeutische Maßnahmen
Nach einer eingehenden Untersuchung erstellen wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan mit speziellen Übungen, die sich an Ihren Bewegungseinschränkungen und Ihren gesundheitlichen Problemen ebenso orientieren wie an Ihren persönlichen Zielen.
Die Übungen führen Sie unter therapeutischer Anleitung an den medizinischen Trainingsgeräten durch. Durch die systematische Wiederholung bestimmter Muskelanspannungen werden Muskelkraft, Ausdauer und Koordination langfristig gesteigert. Da die gerätegestützte Krankengymnastik eine ausgesprochen aktive Therapieform ist, hängt der Behandlungserfolg wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Soweit eine medizinische Notwendigkeit beim Patienten besteht, können alle niedergelassenen Ärzte aller Fachrichtungen ein Rezept zur Physiotherapie als sogenanntes Heilmittel ausstellen. Dazu zählen z.B. Hausärzte, Orthopäden, Durchgangsärzte, Neurologen, Zahnärzte, aber auch Dermatologen und Lymphologen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Vertrauens nach.
Dabei werden manche Heilmittel von manchen Fachrichtungen der Ärzte häufiger verordnet. So verschreiben Neurologen z.B. häufiger Krankengymnastik ZNS. Die meisten Verordnungen für Physiotherapie stellen jedoch Hausärzte und Orthopäden aus. Sollten Sie aufgrund einer bestimmten Erkrankung bei einem Facharzt in Behandlung sein, wird dieser am ehesten das passende Heilmittel verordnen.
Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte mit:
- Verordnung,
- Versichertenkarte,
- aktuelle Arztberichte, Befunde, OP-Berichte (wenn vorhanden auch die aktuelle Auswertung von Röntgen-, MRT- oder CT-Untersuchung),
- Bequeme Kleidung (T-Shirt, Sporthose),
- Großes und kleines Handtuch,
- Sportschuhe.
Wir weisen darauf hin, dass wir den ersten Termin zur Befundaufnahme und Besprechung nutzen, um individuell für Sie einen optimalen Behandlungsplan zu erstellen.
Eine Behandlung dauert im Schnitt 60 Minuten. Die Häufigkeit legt der behandelnde Arzt fest. In der Regel sind es 1 bis 3 Behandlungen pro Woche.
Die Kosten einer KGG sind in den Heilmittelrichtlinien geregelt und richten sich nach Region, Praxis und Maßnahme. Bitte erfragen Sie die genauen Kosten in Ihrer Physiotherapie-Praxis.
Beides ist möglich. Bei einer Gruppentherapie ist die gleichzeitige Behandlung von bis zu drei Patienten üblich. Im LichterSchatten – Therapiezentrum werden zumeist zwei Patienten parallel behandelt; eine gleichzeitige Behandlung von mehr Patienten ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll.
Ziele der KGG sind vor allem die Verbesserung der Kraft, der Ausdauer, des Gleichgewichts, der Koordination und der Beweglichkeit. KGG kann aber auch gut für andere Zwecke eingesetzt werden, z. B. zur Stärkung der Atemfunktion und des Herz-Kreislauf-Systems.
Gerätegestützte Krankengymnastik ist eine aktive Behandlungsform der Physiotherapie. Eingesetzt wird KGG nach bzw. vor chirurgischen Eingriffen und bei bestimmten Krankheitsbildern. Je nach Krankheitsbild werden dabei gezielt funktionelle Bewegungsabläufe geübt oder bearbeitet und dabei verschiedene Geräte genutzt. Darüber hinaus gibt es auch Übungen, die der Patient allein zu Hause ohne spezielle Geräte trainieren und so an der Verbesserung seiner Problematik arbeiten kann.
Die Kosten sind im Heilmittelkatalog festgelegt und richten sich nach der verordneten Maßnahme. In der Regel beträgt die Zuzahlung für Patienten 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die jeweiligen Behandlungskosten variieren je nach verordneter Maßnahme.
- Bei Patienten, die eine Bescheinigung über eine Befreiung von der Zuzahlung von ihrer Krankenkasse haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten.
- Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten für die verordneten Therapien.
- Bei Privatpatienten richten sich die Kosten für eine Behandlungseinheit nach dem gewählten Leistungssatz. Wir erteilen gerne Auskunft.
Was Sie nach Behandlungsende insgesamt bezahlen müssen, können Sie jederzeit bei uns erfragen.
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Praxis: 030 35 38 69 10
Hausbesuch: 030 35 38 69 12
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