Geräte­gestützte Kranken­gym­nastik (KGG) in Tegel

Die geräte­gestützte Kranken­gym­nastik nutzt medi­zinische Trainings­geräte und Erkennt­nisse der Sport­medizin zur Ver­besser­ung von Beweg­lich­keit, Leistungs­fähig­keit und Belast­bar­keit. Einge­setzt wird diese Form der Physio­therapie vor allem in der Rehabili­tation nach Knochen­brüchen, nach Verletz­ungen der Gelenke oder nach Opera­tionen. Geräte­ge­stützte Kranken­gym­nastik kann aber auch bei Fehl­stell­ungen der Wirbel­säule, Haltungs­schäden oder zur Vorbeugung vor Rücken­prob­lemen und Verschleiß­erkrank­ungen sehr wirk­ungsvoll sein.

Am Lichter­Schatten Therapie­zentrum in Reinicken­dorf, Tegel steht uns ein 160 Qua­drat­­meter großer Geräte­bereich mit modernsten Trainings­geräten zur Verfügung.

Ziele der geräte­gestützten Kranken­gym­nastik

  • Stabilisierung und Unter­stützung des Bewegungsapparates
  • Verbesserung der Muskelkraft, Ausdauer und Koordination
  • Stärkung der Atemfunktion und des Herz-Kreislauf-Systems

Physio­thera­peutische Maß­nahmen

Nach einer ein­geh­enden Unter­suchung erstellen wir gemein­sam einen indivi­duellen Behand­lungs­plan mit speziellen Übungen, die sich an Ihren Beweg­ungs­ein­schränk­ungen und Ihren gesund­heit­lichen Prob­lemen ebenso orien­tieren wie an Ihren persön­lichen Zielen.
Die Übungen führen Sie unter thera­peut­ischer Anleit­ung an den medizi­nischen Trainings­geräten durch. Durch die syste­matische Wieder­holung bestimmter Muskel­anspan­nungen werden Muskel­kraft, Aus­dauer und Koor­dination lang­fristig gesteigert. Da die geräte­ge­stützte Kranken­gym­nastik eine aus­ge­sprochen aktive Therapie­form ist, hängt der Behand­lungs­erfolg wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab.

© LichterSchatten – Therapiezentrum GmbH

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Soweit eine medi­zin­ische Not­wendig­keit beim Patienten besteht, können alle nieder­gelas­senen Ärzte aller Fach­rich­tungen ein Rezept zur Physio­the­rapie als soge­nanntes Heil­mittel aus­stellen. Dazu zählen z.B. Haus­ärzte, Ortho­päden, Durch­gangs­ärzte, Neuro­logen, Zahn­ärzte, aber auch Derma­tologen und Lympho­logen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Ver­trauens nach.

Dabei werden manche Heil­mittel von manchen Fach­rich­tungen der Ärzte häufiger ver­ord­net. So ver­schreiben Neuro­logen z.B. häuf­iger Kranken­gym­nastik ZNS. Die meisten Ver­ord­nungen für Physio­therapie stellen jedoch Haus­ärzte und Ortho­päden aus. Sollten Sie auf­grund einer be­stimm­ten Erkrank­ung bei einem Fach­arzt in Behand­lung sein, wird dieser am ehesten das pass­ende Heil­mittel ver­ord­nen.

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • Verord­nung,
  • Ver­sicher­ten­karte,
  • aktu­elle Arzt­be­richte, Befunde, OP-Berichte (wenn vor­handen auch die aktuelle Aus­wert­ung von Rönt­gen-, MRT- oder CT-Unter­suchung),
  • Bequeme Klei­dung (T-Shirt, Sport­hose),
  • Großes und kleines Hand­tuch,
  • Sport­schuhe.

Wir weisen darauf hin, dass wir den ersten Termin zur Befund­auf­nahme und Besprech­ung nutzen, um indivi­duell für Sie einen opti­malen Behand­lungs­plan zu er­stellen.

Eine Behand­lung dauert im Schnitt 60 Minuten. Die Häufig­keit legt der behan­delnde Arzt fest. In der Regel sind es 1 bis 3 Behand­lungen pro Woche.

Die Kosten einer KGG sind in den Heil­mittel­richt­linien geregelt und richten sich nach Region, Praxis und Maß­nahme. Bitte erfragen Sie die genauen Kosten in Ihrer Physio­thera­pie-Praxis.

Beides ist möglich. Bei einer Gruppen­therapie ist die gleich­zeitige Behand­lung von bis zu drei Patienten üblich. Im Lichter­Schatten – Therapie­zen­trum werden zumeist zwei Patienten parallel behan­delt; eine gleich­zeitige Behand­lung von mehr Patienten ist auf­grund der räum­lichen Gegeben­heiten nicht sinn­voll.

Ziele der KGG sind vor allem die Ver­besserung der Kraft, der Aus­dauer, des Gleich­ge­wichts, der Koordi­nation und der Beweg­lich­keit. KGG kann aber auch gut für andere Zwecke einge­setzt werden, z. B. zur Stär­kung der Atem­funk­tion und des Herz-Kreis­lauf-Systems.

Geräte­ge­stützte Kranken­gym­nastik ist eine aktive Behand­lungs­form der Physio­therapie. Einge­setzt wird KGG nach bzw. vor chirur­gischen Ein­griffen und bei bestimmten Krank­heits­bildern. Je nach Krank­heits­bild werden dabei gezielt funk­tionelle Beweg­ungs­ab­läufe geübt oder bear­beitet und dabei ver­schie­dene Geräte genutzt. Darüber hinaus gibt es auch Übungen, die der Patient allein zu Hause ohne spe­zielle Geräte train­ieren und so an der Ver­besse­rung seiner Prob­lematik arbeiten kann.

Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.

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