Krankengymnastik (KG) in Tegel
Mit Krankengymnastik können verschiedenste Erkrankungen aus unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen behandelt werden. Oberstes Ziel ist es dabei, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu verbessern. Krankengymnastik wird häufig auch ergänzend zur Unterstützung anderer Therapieformen eingesetzt, beispielsweise zur Erleichterung der Atmung bei Atemwegserkrankungen.
So vielfältig wie die Anwendungsmöglichkeiten sind auch die Behandlungsmethoden, sie reichen von passiven Maßnahmen wie Massagen über aktive Übungen bis hin zu gerätegestützter Therapie. Eine spezielle Therapieform stellt die Krankengymnastik für das zentrale Nervensystem dar.
Ziele der Krankengymnastik
- Förderung der Beweglichkeit
- Entspannung verspannter Muskeln
- Vermeidung von Versteifungen und Schmerzen
- Haltungs- und Koordinationsverbesserung
- Stärkung geschwächter Muskeln
- Unterstützung der Atmung bei Atemwegserkrankungen
- Langfristige Sicherung der erzielten Funktionsverbesserung
Physiotherapeutische Maßnahmen
Mit welchen krankengymnastischen Methoden und Übungen Sie Ihr Physiotherapeut behandelt, richtet sich nach Ihren Beschwerden und Ihrem Krankheitsbild. Oft gilt unser Augenmerk zunächst der Beseitigung von Verspannungen oder Bewegungseinschränkungen. Hierzu können z. B. verschiedene Massagetechniken oder Dehnungsübungen angewendet werden. Spezielle Entspannungsübungen für verspannte Muskeln schaffen darüber hinaus eine gute Grundlage für aktive Übungen.
Funktionelle und aktive Übungen sorgen dann für eine Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination, stärken die Muskulatur und fördern die bewusste Wahrnehmung des Körpers in Bewegung.
Aus gesundheitlichen Gründen ist Ihnen eine Behandlung im LichterSchatten Therapiezentrum nicht möglich? Wir kommen gerne auch zu Ihnen nach Hause. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann die ersten Effekte einer Krankengymnastik zu spüren sind, ist unterschiedlich. Es spielen immer mehrere Faktoren eine Rolle. In manchen Fällen kann es zunächst sogar zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kommen. Oft stellt sich der Erfolg einer Therapie erst nach und nach ein. Aber auch wenn nicht gleich nach jeder Behandlung ein Erfolg zu merken ist, sollten Sie immer am Ball bleiben und die Übungen möglichst auch in Ihren Alltag integrieren.
Wenn nach Abschluss der ersten Verordnung noch nicht der gewünschte Erfolg erzielt wurde, kann Ihr Arzt Ihnen weitere Behandlungen verordnen. Bei Bedarf spricht Ihr Therapeut gerne eine dahingehende Empfehlung aus bzw. verfasst einen entsprechenden Therapiebericht.
Wie oft Sie Physiotherapie in Anspruch nehmen sollten, sprechen Sie bitte immer individuell mit Ihrem Therapeuten oder Arzt ab.
Eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht, denn neben Ihrem gesundheitlichen Problem und dem Heilungsverlauf sind vor allem auch die Richtlinien des Heilmittelkatalogs und die Einschätzungen Ihres Arztes ausschlaggebend. Ihr Arzt kann bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit auch über die Empfehlung des Heilmittelkatalogs hinaus weitere Behandlungen verordnen.
In der Regel reicht jedoch eine einmalige Verordnung à 6 Behandlungen Krankengymnastik (KG) nicht aus. Beispielsweise sind es bei Erkrankungen der Wirbelsäule (WS) oder der Arme und Beine (EX) meist 3 Verordnungen à 6 Behandlungen. Empfohlen wird ein Rhythmus von 1 bis 3 Behandlungen wöchentlich. Je nach Notwendigkeit kann der Arzt allerdings auch einen anderen Behandlungsrhythmus verordnen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen entsprechenden Versorgungsbedarf geltend zu machen.
Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte mit:
- Ihre Verordnung,
- Ihre Versichertenkarte,
- aktuelle Berichte Ihres Arztes (wenn vorhanden auch die aktuelle Auswertung von Röntgen-, MRT- oder CT-Untersuchung),
- Bequeme Kleidung (kurze Hose oder Sporthose),
- Großes und kleines Handtuch,
- Sportschuhe.
Die Kosten für Krankengymnastik sind durch den Heilmittelkatalog festgelegt. Patienten zahlen in der Regel 10 Euro pro Rezept und 10 % der Kosten für die Behandlung.
- Bei Patienten, die eine Bescheinigung über eine Befreiung von der Zuzahlung von ihrer Krankenkasse haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten.
- Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft sämtliche Kosten.
- Bei Privatpatienten richten sich die Kosten für eine Behandlungseinheit nach dem gewünschten Leistungssatz. Wir erteilen gerne Auskunft.
Was Sie nach Behandlungsende insgesamt bezahlen müssen, können Sie jederzeit bei uns erfragen.
In der Regel werden krankengymnastische Behandlungen von einem niedergelassenen Arzt (Orthopäde, Hausarzt, Durchgangsarzt, Neurologe, Zahnarzt) verschrieben.
Krankengymnastik wird angewendet, um die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers zu verbessern bzw. wiederherzustellen, z. B.:
- nach traumatischen Erkrankungen (Stürzen, Bänderrissen, Frakturen, Verkehrsunfällen, Schleudertraumata),
- bei rheumatischen Erkrankungen,
- bei Erkrankungen der inneren Organe (z. B.: Herzinfarkt, COPD, Beckenbodenschwäche),
- Schmerzen,
- Bewegungseinschränkungen,
- Erkrankungen des Nervensystems,
- Orthopädischen Erkrankungen (z. B. Gelenksfehlstellungen, Bandscheibenvorfällen, Arthrose, Osteoporose),
- nach Operationen.
Oft wird Krankengymnastik ergänzend zu anderen Therapieformen angewendet, um den Gesundheitszustand zu verbessern.
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie und umfasst unterschiedliche Therapieformen wie Manuelle Therapie, Bobath, Manuelle Lymphdrainage, Massage, Elektrotherapie und Thermotherapie.
Als Bewegungstherapie beinhaltet sie sowohl aktive und passive Behandlungsmethoden. Eingesetzt wird Krankengymnastik vor allem in der Prävention und Rehabilitation – sowohl in der ambulanten Versorgung als auch in teilstationären und stationären Einrichtungen.