Krankengymnastik (KG) in Tegel

Mit Kranken­gym­nastik können ver­schie­den­ste Erkrank­ungen aus unter­schied­lichen medi­zinischen Fach­be­reichen behan­delt werden. Oberstes Ziel ist es dabei, die Beweg­ungs- und Funk­tions­fähig­keit des Körpers zu ver­bessern. Kranken­gym­nastik wird häufig auch er­gän­zend zur Unter­stützung anderer Thera­pie­formen einge­setzt, bei­spiels­weise zur Erleich­terung der Atmung bei Atem­wegs­erkrank­ungen.

So viel­fältig wie die Anwend­ungs­mög­lich­keiten sind auch die Behand­lungs­methoden, sie reichen von passiven Maß­nahmen wie Massagen über aktive Übungen bis hin zu geräte­ge­stützter Therapie. Eine spezielle Therapie­form stellt die Kranken­gym­nastik für das zentrale Nerven­system dar.

Ziele der Kran­ken­gym­nastik

  • För­derung der Beweg­lich­keit
  • Ent­spann­ung ver­spann­ter Muskeln
  • Vermeid­ung von Versteif­ungen und Schmerzen
  • Haltungs- und Koordi­nations­ver­besserung
  • Stärkung geschwächter Muskeln
  • Unter­stützung der Atmung bei Atem­wegs­erkrank­ungen
  • Lang­fristige Sich­erung der erzielten Funk­tions­ver­besse­rung

Physio­thera­peu­tische Maß­nahmen

Mit welchen kranken­gym­nas­tischen Methoden und Übungen Sie Ihr Physio­thera­peut behan­delt, richtet sich nach Ihren Beschwerden und Ihrem Krank­heits­bild. Oft gilt unser Augen­merk zunächst der Beseit­igung von Ver­spann­ungen oder Beweg­ungs­ein­schränk­ungen. Hierzu können z. B. verschiedene Massage­techniken oder Dehnungs­übungen ange­wendet werden. Spezielle Ent­spannungs­übungen für verspannte Muskeln schaffen darüber hinaus eine gute Grundlage für aktive Übungen.
Funk­tionelle und aktive Übungen sorgen dann für eine Ver­besserung der Beweg­lich­keit und Koor­dination, stärken die Musku­latur und fördern die bewusste Wahr­neh­mung des Körpers in Bewegung.

Aus gesund­heit­lichen Gründen ist Ihnen eine Be­hand­lung im Lichter­Schatten Therapie­zentrum nicht möglich? Wir kommen gerne auch zu Ihnen nach Hause. Verein­baren Sie einfach einen Termin mit uns.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Soweit eine medi­zin­ische Not­wendig­keit beim Patienten besteht, können alle nieder­gelas­senen Ärzte aller Fach­rich­tungen ein Rezept zur Physio­the­rapie als soge­nanntes Heil­mittel aus­stellen. Dazu zählen z.B. Haus­ärzte, Ortho­päden, Durch­gangs­ärzte, Neuro­logen, Zahn­ärzte, aber auch Derma­tologen und Lympho­logen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Ver­trauens nach.

Dabei werden manche Heil­mittel von manchen Fach­rich­tungen der Ärzte häufiger ver­ord­net. So ver­schreiben Neuro­logen z.B. häuf­iger Kranken­gym­nastik ZNS. Die meisten Ver­ord­nungen für Physio­therapie stellen jedoch Haus­ärzte und Ortho­päden aus. Sollten Sie auf­grund einer be­stimm­ten Erkrank­ung bei einem Fach­arzt in Behand­lung sein, wird dieser am ehesten das pass­ende Heil­mittel ver­ord­nen.

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  • Verord­nung,
  • Ver­sicher­ten­karte,
  • aktu­elle Arzt­be­richte, Befunde, OP-Berichte (wenn vor­handen auch die aktuelle Aus­wert­ung von Rönt­gen-, MRT- oder CT-Unter­suchung),
  • Bequeme Klei­dung (T-Shirt, Sport­hose),
  • Großes und kleines Hand­tuch,
  • Sport­schuhe.

Wir weisen darauf hin, dass wir den ersten Termin zur Befund­auf­nahme und Besprech­ung nutzen, um indivi­duell für Sie einen opti­malen Behand­lungs­plan zu er­stellen.

Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.

Wann die ersten Effekte einer Kranken­gym­nas­tik zu spüren sind, ist unter­schied­lich. Es spielen immer mehrere Fak­toren eine Rolle. In manchen Fällen kann es zunächst sogar zu einer Ver­schlech­terung des Gesund­heits­zu­standes kommen. Oft stellt sich der Erfolg einer The­rapie erst nach und nach ein. Aber auch wenn nicht gleich nach jeder Behand­lung ein Erfolg zu merken ist, sollten Sie immer am Ball bleiben und die Übungen mög­lichst auch in Ihren Alltag inte­grieren.

Wenn nach Abschluss der ersten Ver­ord­nung noch nicht der gewün­schte Erfolg erzielt wurde, kann Ihr Arzt Ihnen weitere Behand­lungen verord­nen. Bei Bedarf spricht Ihr Thera­peut gerne eine dahin­gehende Empfeh­lung aus bzw. verfasst einen ent­sprech­enden Therapie­bericht.

Wie oft Sie Physio­therapie in Anspruch nehmen sollten, sprechen Sie bitte immer indivi­duell mit Ihrem Thera­peuten oder Arzt ab.

Eine pauschale Empfeh­lung gibt es hier nicht, denn neben Ihrem gesund­heit­lichen Problem und dem Heil­ungs­ver­lauf sind vor allem auch die Richt­linien des Heil­mittel­kata­logs und die Ein­schätz­ungen Ihres Arztes aus­schlag­gebend. Ihr Arzt kann bei ent­sprech­ender medizin­ischer Not­wendig­keit auch über die Empfeh­lung des Heil­mittel­katalogs hinaus weitere Behand­lungen ver­ordnen.

In der Regel reicht jedoch eine ein­malige Ver­ord­nung à 6 Behand­lungen Kranken­gym­nastik (KG) nicht aus. Bei­spiels­weise sind es bei Erkran­kungen der Wirbel­säule (WS) oder der Arme und Beine (EX) meist 3 Ver­ord­nungen à 6 Behand­lungen. Empfohlen wird ein Rhythmus von 1 bis 3 Behand­lungen wöchent­lich. Je nach Not­wendig­keit kann der Arzt aller­dings auch einen anderen Behand­lungs­rhythmus ver­ordnen. Wir unter­stützen Sie gerne dabei, einen ent­sprech­enden Ver­sorgungs­bedarf geltend zu machen.

Kranken­gym­nastik wird ange­wendet, um die Funk­tions- und Beweg­ungs­fähig­keit des Körpers zu ver­bessern bzw. wieder­her­zu­stellen, z. B.:

  • nach trauma­tischen Erkran­kungen (Stürzen, Bänder­rissen, Frakturen, Verkehrs­un­fällen, Schleuder­traumata),
  • bei rheumat­ischen Erkran­kungen,
  • bei Erkran­kungen der inneren Organe (z. B.: Herzinfarkt, COPD, Becken­boden­schwäche),
  • Schmerzen,
  • Bewegungs­ein­schrän­kungen,
  • Erkran­kungen des Nerven­systems,
  • Ortho­päd­ischen Erkran­kungen (z. B. Gelenks­fehl­stell­ungen, Band­scheiben­vor­fällen, Arthrose, Osteo­porose),
  • nach Opera­tionen.

Oft wird Kranken­gym­nastik ergän­zend zu anderen Therapie­formen ange­wendet, um den Gesund­heits­zustand zu ver­bessern.

Kranken­gym­nastik ist ein Teil­bereich der Physio­therapie und umfasst unter­schied­liche Therapie­formen wie Manu­elle Therapie, Bobath, Manu­elle Lymph­drain­age, Massage, Elektro­therapie und Thermo­therapie.

Als Bewegungs­therapie bein­haltet sie sowohl aktive und passive Behand­lungs­methoden. Einge­setzt wird Kranken­gym­nastik vor allem in der Präven­tion und Rehabi­litation – sowohl in der ambu­lanten Ver­sor­gung als auch in teil­statio­nären und statio­nären Ein­rich­tungen.

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