Klassische Massagetherapie (KMT) in Tegel

Massage ist eine der ältesten Therapie­formen und wurde schon von den alten Griechen und Römern erfolgreich ange­wendet. Bei der Behandlung ver­schied­enster Krank­heits­bilder kann sie zur Linderung unter­schied­licher Symptome einge­setzt werden.

Da die klassische Massage­therapie eine reine Symptom­behand­lung ist, wird sie in der Regel ergänzend als Unter­stützung für Therapien einge­setzt, die die Ursachen der Krankheit behandeln.

Ziele der Massagetherapie

  • Linderung von Schmerzen
  • Lockerung muskulärer Verspannungen
  • Förderung der Durch­blutung und des Stoffwechsels
  • Senkung von Blutdruck und Pulsfrequenz
  • Entspannung bei psycho­somatischen Störungen

Physio­thera­peutische Maß­nahmen

Im Unter­schied zu den meisten anderen Physio­therapie­formen ist die Massage­therapie eine rein passive Behand­lung. Durch Druck, Dehnung und Zug wirkt der Therapeut auf Haut, Binde­gewebe und Mus­ku­latur ein. Je nach Krank­heits­bild oder gewün­schter Wirkung werden dabei ver­schiedene manuelle Techniken wie Kneten, Walken, Rollen, Hacken, Klatschen, Klopfen, Streichen oder Reiben ange­wendet.

Eine Behand­lung im Lichter­Schatten Therapie­zentrum in Tegel ist Ihnen aus gesund­heit­lichen Gründen nicht möglich? Natürlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Verein­baren Sie einfach einen Termin mit uns.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Soweit eine medi­zin­ische Not­wendig­keit beim Patienten besteht, können alle nieder­gelas­senen Ärzte aller Fach­rich­tungen ein Rezept zur Physio­the­rapie als soge­nanntes Heil­mittel aus­stellen. Dazu zählen z.B. Haus­ärzte, Ortho­päden, Durch­gangs­ärzte, Neuro­logen, Zahn­ärzte, aber auch Derma­tologen und Lympho­logen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Ver­trauens nach.

Dabei werden manche Heil­mittel von manchen Fach­rich­tungen der Ärzte häufiger ver­ord­net. So ver­schreiben Neuro­logen z.B. häuf­iger Kranken­gym­nastik ZNS. Die meisten Ver­ord­nungen für Physio­therapie stellen jedoch Haus­ärzte und Ortho­päden aus. Sollten Sie auf­grund einer be­stimm­ten Erkrank­ung bei einem Fach­arzt in Behand­lung sein, wird dieser am ehesten das pass­ende Heil­mittel ver­ord­nen.

Die klassische Massage­therapie (KMT) wird nach dem Heil­mittel­katalog abge­rechnet und von der Kranken­kasse bezahlt. Es kommt ledig­lich die üb­liche Rezept-Zu­zahlung (10% plus 10 Euro) hinzu. Wellness-Massagen als Selbst­zahler­leis­tung bieten wir im Lichter­Schatten – Therapie­zentrum nicht an.

Physio­the­rapie und Massage sind zwei Begriffe, die oft fälsch­licher­weise in Ver­bin­dung ge­setzt werden. Eine Therapie­form in der Physio­therapie ist die klass­ische Massage­therapie (KMT). Sie unter­scheidet sich inso­fern von einer Well­ness-Massage, dass die KMT ein ärzt­lich ver­ord­netes Heil­mittel ist, welches als Maß­nahmen gegen Muskel­span­nung und -schmerzen ver­ord­net wird. Dazu werden inten­sive medi­zin­ische Massage-Griff­techniken ange­wandt (Knet­ungen, Reib­ungen, Streich­ungen, Klopf­ungen, etc.). Dement­sprech­end unter­scheidet sich die physio­thera­peut­ische Massage­therapie von der nicht-medi­zin­ischen Well­ness-Massage in den konkreten Behand­lungs­ziele und physio­thera­peut­ischen Griff­techniken. Während eine Well­ness-Massage das allge­meine Wohl­be­finden steigern soll, behan­delt die KMT bestimmte musku­loske­lettale Krank­heiten.

Im Gegen­satz zur KMT wird eine Well­ness-Massage nicht von der Kranken­kasse als Therapie­leistung über­nommen. Es handelt sich dabei um eine Selbst­zahler-Leistung, die wir im Lichter­Schatten – Therapie­zen­trum so bewusst nicht anbieten, da unser Thera­peuten-Team auf medizin­ische Behand­lungen des Heil­mittel­kata­loges spezia­lisiert ist.

Dies heißt selbst­ver­ständ­lich nicht, dass eine Well­ness-Massage nicht wohl­tuend oder för­dernd sein kann. Sie kann zusätz­lich zur physio­thera­peut­ischen Behand­lung zur Ent­spannung wahr­ge­nom­men werden.

Die durch­schnitt­liche Behand­lungs­zeit wird von den Kranken­kassen vorge­geben und beträgt 15 Minuten inklu­sive der Dokumen­tation und Nach­bear­beitung der Behand­lung. Je nach Krank­heits­bild und Ver­ord­nung kann die Therapie von 6 bis zu 18 Therapie­ein­heiten umfassen.

Klassische Massage­therapie (KMT) in der Physio­therapie dient als mechan­ischen Beein­flussung von Haut, Binde­gewebe und Musku­latur durch Deh­nungs-, Zug- und Druck­reiz. Hier werden nicht nur die oberen Gewebe­schichten ange­sprochen, sondern auch die Musku­latur: Es wird der Tonus der Musku­latur normal­isiert und die Durch­blut­ung sowie der Stoff­wechsel in den oberen Gewebe­schichten ange­regt. Dement­sprech­end ist die Massage bei einem Physio­thera­peuten keine Well­ness-Massage.

Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.

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