Wärme-/ Kälte­therapie (Thermo­therapie) in Tegel

Die Therapie mit Wärme oder Kälte wird allem als Vor­bereitung oder Unter­stützung für andere physio­thera­peutische Behand­lungen einge­setzt. 

Wärmetherapie

Es gibt verschiedene Wärme­therapien, wie z. B. Warm­pack­ungen mit Natur­moor oder Fango sowie Heiß­luft, bei der bestimmte Körper­regionen mit speziellen Strahlen erwärmt werden. Die Wärme wirkt dabei muskel­ent­spannend und kann die Elastizität des Binde­gewebes verbessern.

Ziele der Wärmetherapie

  • Förderung der Durchblutung
  • Muskelentspannung
  • Linderung von Schmerzen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Soweit eine medi­zin­ische Not­wendig­keit beim Patienten besteht, können alle nieder­gelas­senen Ärzte aller Fach­rich­tungen ein Rezept zur Physio­the­rapie als soge­nanntes Heil­mittel aus­stellen. Dazu zählen z.B. Haus­ärzte, Ortho­päden, Durch­gangs­ärzte, Neuro­logen, Zahn­ärzte, aber auch Derma­tologen und Lympho­logen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Ver­trauens nach.

Dabei werden manche Heil­mittel von manchen Fach­rich­tungen der Ärzte häufiger ver­ord­net. So ver­schreiben Neuro­logen z.B. häuf­iger Kranken­gym­nastik ZNS. Die meisten Ver­ord­nungen für Physio­therapie stellen jedoch Haus­ärzte und Ortho­päden aus. Sollten Sie auf­grund einer be­stimm­ten Erkrank­ung bei einem Fach­arzt in Behand­lung sein, wird dieser am ehesten das pass­ende Heil­mittel ver­ord­nen.

Wärme­therapie sollte nicht in die fol­genden Situa­tionen ange­wandt werden:

  • Bei akuten entzünd­lichen Pro­zessen (z.B. Infek­tion oder akuter Schub einer Gelenk­ent­zün­dung),
  • Bei stark einge­schränkter Herz­leis­tungen,
  • Bei belas­tungs­ab­häng­igen Herz­rhythmus­stör­ungen,
  • Bei schwerem unbe­handel­tem Blut­hoch­druck,
  • Bei schwerer unbe­han­delter Über­funktion der Schild­drüse,
  • Bei Tumor­leiden.

Ja, Wärme­therapie kann z.B. mit Wärm­flaschen, Kirsch­kern- oder Dinkel­kissen sehr gut zu Hause gemacht werden. Bitte beachten Sie dabei, dass der Wärme­träger nicht zu heiß ist, damit es nicht zu Ver­brenn­ungen kommen kann.

Wärmetherapie kann bei Schmerzen in Bereich der Bewegungs­organe (Arthrose oder Morbus Bechterew) oder bei der Muskel­ent­span­nung helfen. Dazu können fol­gende Indika­tionen gezählt werden: Allge­meine Erreg­bar­keit, Arthrose, chronisch schmerz­hafte Prozesse, degene­rative Prozesse, Hexen­schuss (Lumbago), Muskel­ver­kürz­ungen, klar umschrie­bene Verhär­tungen in der Musku­latur (Myogelosen), Muskel­schmerzen (Myalgie), Schmerz­lin­derung, Band­scheiben­vor­fälle oder Spondy­larthrose.

Fango (ital. Schlamm) ist ein Mineral­schlamm vulkan­ischen Ur­sprungs in Italien. Der ursprüng­liche, organ­ische Fango setz sich aus drei Kompo­nenten zusam­men: Thermal­wasser, Fango­schlamm sowie Algen und Mikro­orga­nismen und ent­steht in einem biolo­gischen Reife­prozess in Italien. In Deutsch­land wird aus logis­tischen Gründen mit einer anor­ganischen Fango-Packung gear­beitet, die in der Physio­therapie-Praxis in einem Wasser­bad erwärmt wird.

Die Haupt­wirkung der Fango-Packung liegt – wie auch bei anderen Mitteln der Wärme­therapie – in der ent­span­nenden Wirkung der Wärme. Darüber hinaus kann Fango aber auch zur Behand­lung von Haut­erkran­kungen und Ekzemen verwen­det werden. Fango- und Moor-Packung werden oft für ein und das­selbe gehal­ten. Aller­dings gibt es leichte Unter­schiede in die Zusammen­setzung, sowie der Anwen­dung: Anders als Fango-Pack­ungen, werden Moor-Pack­ungen auch zur Kälte­therapie ver­wendet.

Die Ein­wir­kungs­zeit der Wärme­the­rapie liegt bei 15-25 Minuten: Die Therapie­ein­heiten können sich je nach Krank­heits­bild unter­scheiden. Bei akuten Schmerzen oder Muskel­ver­spann­ungen können 6 Therapie­ein­heiten bereits umfassende Wirkung erzielen. Bei lang­wierigen Schmerzen sind in der Regel mehrere Anwen­dungen in Ver­bin­dung mit anderen physio­thera­peutischen Maß­nahmen not­wendig, um die Ursachen für die Schmerzen zu behan­deln.

Je nach dem mit welchem Mittel die Wärme­therapie durch­geführt wird, kann die Tempe­ratur des Wärme­trägers variieren. Meistens werden in der ambu­lanten Therapie Wärme­packungen ange­wandt, die mit Heil­erde, Moor, Mergel, Sand, Lehm, Löß, oder Fango gefüllt sind. Die Wir­kungs­tem­peratur dieser Pack­ungen liegt bei ca. 43-45°C.

Je nach Krank­heits­bild unter­scheidet sich die empfoh­lene Fre­quenz der Wärme­therapie. Beim akuten Schmerzen oder Muskel­ver­spannung können weniger Ein­heiten aus­reichen, um die Beschwerden zu lindern. Beim lang­wierigen chron­ischen Schmerzen oder Muskel­spann­ungen kann die täg­liche Anwen­dung der Wärme­therapie sinn­voll sein.

Wärme wird oft in Verbin­dung mit anderen Physio­therapie-Ein­heiten zur Erwär­mung der Struk­turen als Vor­be­rei­tung auf die weitere Behand­lung angewandt oder nach der Therapie­ein­heit zur Ent­spann­ung.

Wärmetherapie ist eine Behand­lung in der Physio­therapie mit Wärme­strahlen oder Wärme­leitung. Die Wärme kann durch Heiß­luft, eine heiße Rolle, Ultra­schall, Infra­rot oder eine Warm­packung (z.B. Fango) ange­wandt werden. Dabei stellt Wärme­therapie die Gefäße weit, steigert die Durch­blutung und för­dert den schnelleren Ab­trans­port von Stoff­wechsel­ab­bau­pro­dukten. Die Therapie­wirkung ist von allem muskel­ent­spannend und kann die Elas­tizi­tät des Binde­gewebes ver­bessern. Darüber hinaus kann die Wärme­therapie die Durch­blutung und den Stoff­wechsel des Gewebes steigern, sowie Schmerzen lindern. Zudem wirkt Wärme auf viele Menschen sehr erhol­sam und ent­spannend.

Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.

Kältetherapie

Je nach Tem­pera­tur und Dauer des Kälte­reizes werden in der Kälte­therapie unter­schied­liche Wirk­ungen erzielt. So können z. B. die Muskel­spann­ungen erhöht aber auch Ver­krampf­ungen gelockert werden. Bei Ver­letz­ungen und Entzünd­ungen hilft Kälte, Schwell­ungen und Bluter­güsse zu redu­zieren. Darüber hinaus kann Kälte Schmerzen lindern, da sie die Leit­fähig­keit der Nerven sowie die Schmerz­rezeption verringert.

Ziele der Kältetherapie

  • Entzündungshemmung
  • Abbau von Schwellungen
  • Reduzierung der Durchblutung
  • Linderung von Schmerzen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Soweit eine medi­zin­ische Not­wendig­keit beim Patienten besteht, können alle nieder­gelas­senen Ärzte aller Fach­rich­tungen ein Rezept zur Physio­the­rapie als soge­nanntes Heil­mittel aus­stellen. Dazu zählen z.B. Haus­ärzte, Ortho­päden, Durch­gangs­ärzte, Neuro­logen, Zahn­ärzte, aber auch Derma­tologen und Lympho­logen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Ver­trauens nach.

Dabei werden manche Heil­mittel von manchen Fach­rich­tungen der Ärzte häufiger ver­ord­net. So ver­schreiben Neuro­logen z.B. häuf­iger Kranken­gym­nastik ZNS. Die meisten Ver­ord­nungen für Physio­therapie stellen jedoch Haus­ärzte und Ortho­päden aus. Sollten Sie auf­grund einer be­stimm­ten Erkrank­ung bei einem Fach­arzt in Behand­lung sein, wird dieser am ehesten das pass­ende Heil­mittel ver­ord­nen.

Kälte­the­rapie sollte nicht in die folg­enden Situ­ationen ange­wandt werden:

  • Kälte­allergien
  • Durch­blut­ungs­stör­ungen
  • Akute Nieren­becken­ent­zün­dung (Pyelon­ephritis)
  • Akute Blasen­ent­zün­dung (Zystitis)

Ja, Kälte­therapie kann man sehr gut mit Eis- oder gefro­renen Gel-Beuteln aus dem Gefrier­fach zu Hause machen. Hierbei ist es wichtig, dass der Kälte­träger nicht direkt auf der Haut aufliegt, sondern eine trockene Zwischen­lage (z.B. ein Küchen­hand­tuch) da­zwischen liegt. In der Behand­lungs­länge können Sie entweder mit einen lang­fris­tigen Kälte­reiz (10-20min) oder durch Inter­vall-Kühlen (ca. 2min Kühlen, 2min Pause usw.) vor­gehen.

Kälte­therapie kommt beim vielen Be­schwer­den zum Ein­satz und kann fol­genden Symp­tome lindern: Schwell­ungen, Rege­neration nach dem Sport, Gelenk­ent­zündung (trauma­tisch nach dem Sport oder rheuma­tisch), Gicht­arthritis, aktive Arthrose, Blut­er­güsse (Hämatome), Prell­ungen (Kontus­ionen), Schleim­beutel­ent­zündung (Bursitis), Sehnen­scheiden­ent­zündung (Tendo­vaginitis), schmerz­hafte Muskel­span­nung oder Ödeme.

Die Dauer der Kälte­therapie ist ab­hängig vom Krank­heits­bild. In der Regel kann sie aber in Kurz­zeit­an­wen­dungen (ca. 10-15 min) und Lang­zeit­an­wen­dungen (über 1 Stunde) unter­teilt werden. Kurz­zeit­an­wen­dungen führen zu einer vermin­derten Durch­blutung, worauf eine reak­tive Wieder­erwärmung (Hyper­ämie) des Gewebes erfolgt. Lang­zeit­an­wen­dung dagegen führen zu einer ver­min­derten Durch­blut­ung sowie zu Stoff­wechsel­däm­pfung, was bei der Behand­lung von Ent­zün­dungen hilf­reich ist.

Die Kälte der Kälte­therapie unter­scheidet sich je nach ange­wandter Maß­nahme: Ein Kalt­wasser- oder Eis­tauch­bad hat bei­spiels­weise eine Wasser­temperatur von 6-15°C. Meistens wird Kälte­therapie jedoch mit­hilfe von Eis- oder gefro­renen Gel-Beuteln ange­wendet, die in einem normalen Gefrier­fach gela­gert werden und daher eine Temp­eratur von 0° bis -15°C haben.

Je nach Krank­heits­bild können die The­rapie­er­folge durch die Kälte­therapie früher oder später ein­treten. Bis dies der Fall ist, können zwischen ca. 6 bis 18 The­rapie­ein­heiten nötig sein.

Kälte­the­rapie wird als Maß­nahmen gegen Schwell­ungen, Blut­er­güsse und Ent­zün­dungen ange­wandt, aber auch um den Muskel­tonus entweder zu senken oder zu steigern. Kälte­the­rapie wird daher auch bei akuten Rheuma­schüben, Binde­gewebs­er­kran­kungen oder Auto­immun­er­kran­kungen ange­wandt.

Kälte­therapie ist die Behand­lung mit inten­siver Kälte in der Physio­thera­pie. Diese kann in Form von Eis­wickeln, Eis­man­schetten, Eis­kom­pression, gefro­renen Gel-Beuteln, direkter Ab­rei­bung, Kälte­sprays, Kalt­gas/-luft oder Eis­bädern erfol­gen. Kälte­the­rapie verengt die Gefäße, mindert die Durch­blut­ung und ver­lang­samt die Stoff­wechsel­prozesse – somit beein­flusst sie die Muskel­spannung: Nach kurz­zeit­igem Kälte­reiz erhöht sich der Span­nung in den Muskeln.

Somit können durch längere Kälte­therapie Ver­kram­pfungen in über­ver­spannten (hyper­tonen) Muskeln gelockert und Schmerzen gelin­dert werden. Dies geschieht dadurch, dass die Kälte die Leit­ungs­geschwin­dig­keit der Nerven verlang­samt und die Akti­vität der Schmerz­rezep­toren dämpft: Die Kälte kann Schwell­ungen, Blut­er­güssen und Ent­zün­dungen ent­gegen­gewirkt werden. Zudem reduziert der Kälte­reiz die Durch­blut­ung, sodass die Blut­ge­fäße an der ent­sprech­enden Stelle eng ge­stellt werden.

Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.

Physio­thera­peut­ische Maß­nahmen

Für die Therapie mit Wärme oder Kälte stehen uns im Lichter­Schatten Therapie­zentrum in Reinicken­dorf verschied­ene Möglich­keiten zur Ver­fügung, wie z. B. Wärme­pack­ungen, Heißluft, Kühl­packs oder Kom­pressen. Welche Maß­nahmen Ihr Therapeut anwendet, richtet sich primär nach der Verord­nung Ihres Arztes, aber natürlich genauso nach Ihren Beschwerden und dem über­geord­neten Therapie­ziel.

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