Bei gesetzlich Krankenversicherten ja. Hausbesuche, die durch einen Arzt verordnet wurden, werden genauso übernommen und abgerechnet wie ambulante Therapien. Bei Privatversicherten regelt der jeweilige Versicherungsvertrag die Kostenübernahme. In einigen Tarifen wird die Kostenübernahme von Hausbesuchen explizit ausgeschlossen.