Bei gesetzlich Kranken­ver­sich­erten ja. Haus­besuche, die durch einen Arzt ver­ord­net wurden, werden genauso über­nommen und abge­rechnet wie ambu­lante Thera­pien. Bei Privat­ver­sich­erten regelt der jewei­lige Ver­sicher­ungs­ver­trag die Kosten­über­nahme. In ein­igen Tarifen wird die Kosten­über­nahme von Haus­besuchen explizit ausge­schlossen.