Hierzu gibt es je nach Kran­ken­kasse unter­schied­liche Regel­ungen. Im Lichter­Schatten – Therapie­zentrum unter­brechen wir die Behand­lung krank­heits-/ oder urlaubs­be­dingt für maximal 3 Wochen. Wird diese Frist über­schritten, müssen wir die Ver­ord­nung ab­brechen und benöt­igen ein neues Rezept, um die Behand­lung fort­zu­setzen. Verord­nungen von Berufs­ge­nossen­schaften dürfen maximal 7 Tage unter­brochen werden.