Hierzu gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Im LichterSchatten – Therapiezentrum unterbrechen wir die Behandlung krankheits-/ oder urlaubsbedingt für maximal 3 Wochen. Wird diese Frist überschritten, müssen wir die Verordnung abbrechen und benötigen ein neues Rezept, um die Behandlung fortzusetzen. Verordnungen von Berufsgenossenschaften dürfen maximal 7 Tage unterbrochen werden.