Wenn nach Abschluss der ersten Ver­ord­nung noch nicht der gewün­schte Erfolg erzielt wurde, kann Ihr Arzt Ihnen weitere Behand­lungen verord­nen. Bei Bedarf spricht Ihr Thera­peut gerne eine dahin­gehende Empfeh­lung aus bzw. verfasst einen ent­sprech­enden Therapie­bericht.