Haus­besuche können nur vom Arzt ver­ord­net werden. Sie werden ver­schrie­ben, wenn Patienten aus medi­zin­ischen Gründen die Praxis nicht auf­suchen können oder wenn Haus­besuche aus ärzt­licher Sicht zwingend not­wendig sind. Tipp: Achten Sie darauf, dass in ent­sprech­enden Fällen auf der Ver­ord­nung „Haus­besuche“ ange­kreuzt ist.