Haus­besuche sind eine zusätz­liche Ver­ord­nungs­position. Da die Anfahrt als Kosten­faktor hin­zu­kommt, steigen auch die Gesamt­kosten pro Rezept. Ebenso wie die rest­lichen Rezept­kosten werden aber auch diese zu 90 % von den gesetz­lichen Kranken­kassen über­nommen. Den Patienten ent­stehen also nur geringe Mehr­kosten in Höhe von 10 % der An­fahrts­kosten. Den genauen Betrag können Sie gerne bei uns erfragen.
Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­ge­nossen­schaft die gesamten Behand­lungs­kosten, das gilt auch für Haus­besuche. Patienten ent­stehen in diesem Fall also keine Kosten.