Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.