Die Kosten sind im Heilmittelkatalog festgelegt und richten sich nach der verordneten Maßnahme. In der Regel beträgt die Zuzahlung für Patienten 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die jeweiligen Behandlungskosten variieren je nach verordneter Maßnahme.
- Bei Patienten, die eine Bescheinigung über eine Befreiung von der Zuzahlung von ihrer Krankenkasse haben, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten.
- Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten für die verordneten Therapien.
- Bei Privatpatienten richten sich die Kosten für eine Behandlungseinheit nach dem gewählten Leistungssatz. Wir erteilen gerne Auskunft.
Was Sie nach Behandlungsende insgesamt bezahlen müssen, können Sie jederzeit bei uns erfragen.