Die durch­schnitt­liche Behand­lungs­zeit wird von den Kranken­kassen vorge­geben und beträgt 15 Minuten inklu­sive der Dokumen­tation und Nach­bear­beitung der Behand­lung. Je nach Krank­heits­bild und Ver­ord­nung kann die Therapie von 6 bis zu 18 Therapie­ein­heiten umfassen.