Verordnungen der Krankenkassen sind generell 28 Tage gültig. Bei einem dringenden Behandlungsbedarf muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen starten. Dies wird auf der Verordnung gesondert vermerkt. Verordnungen von Berufsgenossenschaften (Unfall-/ Durchgangsärzten) müssen innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Privatverordnungen sind an diese Vorgaben nicht gebunden.