Die Anzahl der Verordnungen richtet sich nach der jeweiligen Diagnosegruppe bzw. den Richtlinien des Heilmittelkatalogs. Auch die medizinische Notwendigkeit ist entscheidend. Sollte es medizinisch angezeigt sein, kann der Arzt über die Empfehlung der Heilmittel-Richtlinien hinaus weitere Behandlungen verordnen. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!