Die Anzahl der Verord­nungen richtet sich nach der jeweil­igen Diag­nose­gruppe bzw. den Richt­linien des Heil­mittel­kata­logs. Auch die medi­zin­ische Not­wendig­keit ist ent­scheidend. Sollte es medi­zin­isch ange­zeigt sein, kann der Arzt über die Empfeh­lung der Heil­mittel-Richt­linien hinaus weitere Behand­lungen ver­ordnen. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!