Pro Rezept können maximal 10 Einheiten verordnet werden. Der Gesamtumfang der Behandlung richtet sich nach der Diagnose und kann bei Erwachsenen bis zu 30 Einheiten und bei Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bis zu 50 Einheiten betragen. Therapeutisch sinnvoll sind dabei 1 bis 3 Behandlungen pro Woche. Genaueres legt Ihr behandelnder Arzt fest. Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist eine Behandlung bis zu 6-mal wöchentlich möglich.