Pro Rezept können maximal 10 Ein­heiten ver­ordnet werden. Der Gesamt­umfang der Behand­lung richtet sich nach der Diagnose und kann bei Erwach­senen bis zu 30 Ein­heiten und bei Kindern (bis zum voll­endeten 18. Lebens­jahr) bis zu 50 Ein­heiten betragen. Thera­peut­isch sinn­voll sind dabei 1 bis 3 Behand­lungen pro Woche. Genaueres legt Ihr behan­delnder Arzt fest. Bei schwer­wie­genden Erkran­kungen ist eine Behand­lung bis zu 6-mal wöchent­lich möglich.