In der Regel umfasst die sog. „Erstverordnung“, also die erstmalige Vorstellung bei einem Logopäden, eine „Diagnostikeinheit“ zur genauen Feststellung der Symptome sowie 10 Therapieeinheiten (also insgesamt 11 Therapiesitzungen). Folgeverordnungen beinhalten dann im Regelfall 10 Therapieeinheiten.