In der Regel umfasst die sog. „Erst­ver­ord­nung“, also die erst­malige Vor­stel­lung bei einem Logo­päden, eine „Dia­gnos­tik­ein­heit“ zur genauen Fest­stellung der Symp­tome sowie 10 Thera­pie­ein­heiten (also insge­samt 11 Thera­pie­sitz­ungen). Folge­ver­ord­nungen bein­halten dann im Regel­fall 10 Thera­pie­ein­heiten.