Genau wie ambulante Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Die Krankenkassen übernehmen 90 % der Gesamtkosten. Patienten, die nicht von Zuzahlungen befreit sind, zahlen also 10 % der Kosten für die eigentliche Therapie plus 10 % der (Anfahrts-) Kosten für die Hausbesuche und die üblichen 10 Euro Rezeptgebühr.
Bei Verordnungen, die mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, entstehen den Patienten keine zusätzlichen Kosten.
Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Soweit möglich, geben wir gerne Auskunft über Preise und mögliche Kostenübernahmen durch die jeweilige Versicherung. Die tatsächliche Kostenübernahme müssen Patienten dann aber anhand ihres Vertrags prüfen oder bei der Kasse erfragen.