Genau wie ambu­lante Physio­thera­pie, Ergotherapie und Logo­pädie. Die Kranken­kassen über­nehmen 90 % der Gesamt­kosten. Patien­ten, die nicht von Zuzahl­ungen befreit sind, zahlen also 10 % der Kosten für die eigent­liche The­rapie plus 10 % der (An­fahrts-) Kosten für die Haus­besuche und die üb­lichen 10 Euro Rezept­gebühr.
Bei Ver­ord­nungen, die mit der Berufs­ge­nossen­schaft abge­rechnet werden, ent­stehen den Patien­ten keine zusätz­lichen Kosten.
Bei Privat­ver­sich­erten richtet sich die Kosten­über­nahme nach dem jewei­ligen Ver­sich­erungs­ver­trag. Soweit möglich, geben wir gerne Aus­kunft über Preise und mögliche Koste­nüber­nahmen durch die jeweilige Ver­sich­erung. Die tat­säch­liche Kosten­über­nahme müssen Patienten dann aber anhand ihres Vertrags prüfen oder bei der Kasse erfra­gen.