Sensomotorisch-perzeptive Behandlung in Tegel
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung wird eingesetzt, wenn das Zusammenspiel von Sinneswahrnehmungen (sensorischen Leistungen) und Bewegung (Motorik) beeinträchtigt ist und dies Auswirkungen auf die unmittelbare Steuerung und Kontrolle der Bewegung hat. Dabei können verschiedenste Erkrankungen ursächlich sein, beispielsweise Erkrankungen des zentralen Nervensystems, der Wirbelsäule oder der Gelenke und Muskeln, Autoimmunerkrankungen oder Entwicklungsstörungen bei Kindern. Die Therapie wird daher in verschiedensten medizinischen Bereichen wie Pädiatrie, Neurologie, Orthopädie, Rheumatologie und Geriatrie angewendet.
Mit dieser ergotherapeutischen Behandlung können Störungen der Grob- und Feinmotorik gezielt behandelt werden, aber auch Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung sowie Störungen der Handlungsplanung (Praxie). Angewendet wird die sensomotorisch-perzeptive Behandlung, um Beweglichkeit, Geschicklichkeit und Wahrnehmung zu steigern bzw. zu erhalten und so die Alltagsbewältigung zu verbessern und eine Selbstversorgung zu ermöglichen.
Ziele der sensomotorisch-perzeptiven Behandlung
- Verbesserung von Haltung, Bewegungsmustern, Gleichgewichtssinn und Koordination (Grob- und Feinmotorik bzw. Graphomotorik)
- Abbau pathologischer Bewegungsmuster bzw. Erlernen zielführender und harmonischer Bewegungen
- Training der Handbeweglichkeit und der Geschicklichkeit
- Verbesserung der Ess- und Mundmotorik
- Entwicklung bzw. Verbesserung der Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen, Temperatur, Druck etc.) und der Wahrnehmungsverarbeitung
- Verbesserung der Handlungsplanung (Praxie)
- Therapie von Störungen des Blick- oder Sehfeldes (z.B. des Vernachlässigungsphänomens/ Neglect)
- Steigerung der Bewegungsgeschwindigkeit und Bewegungsqualität
- Erlernen von Ersatzfunktionen zur Kompensation erworbener oder angeborener Einschränkungen
Welche ergotherapeutischen Methoden werden angewendet?
Im Rahmen der sensomotorisch-perzeptiven Therapie kommen verschiedenste ergotherapeutische Maßnahmen zum Einsatz, beispielsweise spezielle Methoden zur Wahrnehmungsförderung (nach Frostig, Perfetti oder Affolter) oder Trainings zur Stabilisierung, Stimulation und Differenzierung der Sensomotorik (nach Fröhlich). Auch neurophysiologische Therapieansätze werden genutzt (z.B. nach Bobath), etwa im Rahmen einer Mund- und Esstherapie. Je nach Befund werden auch befundgerechte handwerkliche, funktionelle, gestalterische und spielerische Behandlungsmethoden eingesetzt.
Die Behandlung kann auch durch eine Thermotherapie ergänzt werden – z.B., um mit einem Paraffinbad Muskelverspannungen zu lösen oder Gelenkschmerzen zu lindern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Behandelt werden können PatientInnen jedes Alters mit krankheitsbedingten Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen. Eine sensomotorisch-perzeptive Therapie kann auch bei Kindern und Erwachsenen mit ADS/ADHS, Autismus, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen eingesetzt werden.
Eine sensomotorisch-perzeptive Therapie ist ein Heilmittel, das entweder von Haus- oder FachärztInnen (z. B. KinderärztInnen, NeurologInnen, OrthopädInnen etc.) verordnet wird. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen oder ggf. die Berufsgenossenschaft.
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung kann helfen, grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie Wahrnehmungen und das Zusammenspiel zwischen Wahrnehmung und Bewegung zu verbessern. Auch Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer können gesteigert werden.
Eine einzelne Therapiesitzung dauert 45 Minuten.
Je nach Diagnoseschlüssel bzw. ärztlicher Verordnung kann die Behandlung im LichterSchatten – Therapiezentrum, bei Ihnen zu Hause oder im Heim durchgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Behandlungen in der Kindertagesstätte (Kita) oder Schule.
Je nach Verordnung kann eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung auch als Gruppentherapie durchgeführt werden. Das gilt insbesondere für PatientInnen mit psychosozialen und emotionalen Beeinträchtigungen. Allerdings muss zuvor die Gruppenfähigkeit der PatientInnen abgeklärt werden.
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