Vergütungssätze Privatversicherte
In Deutschland gibt es hunderte verschiedene private Krankenversicherungen mit über 800 verschiedenen Tarifen. Auch wenn diese unmöglich zu überblicken sind, möchten wir im LichterSchatten Therapiezentrum einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen: Wir möchten allen PatientInnen eine therapeutische Behandlung ermöglichen, die zu jedem Geldbeutel passt.
Daher wählen unsere PatientInnen den Steigerungssatz selbst (1,4-fach, 1,8-fach oder 2,3-fach). Bei den Sätzen richten wir uns streng nach der GebüTh (Gebührenverordnung für Therapeuten). Um unser hohes Qualitätsniveau gewährleisten zu können, ist es nicht möglich einen geringeren Steigerungssatz zu nehmen. Durch die Arbeit nach der GebüTh ermöglichen wir Ihnen als Praxis eine ausgezeichnete Behandlung durch hochqualifizierte TherapeutInnen in angenehmen Räumlichkeiten mit moderner und hochwertiger Ausstattung.
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Bei der Festlegung der Steigerungssätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem*r TherapeutIn bekommen.
Vergütungssätze im LichterSchatten Therapiezentrum
Unsere aktuellen Dokumente für die Vergütungssätze finden Sie hier als PDF-Dateien zum Download
Die Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Beihilfe ist keine kostendeckende Vollversicherung (Informationen des Innenministeriums finden Sie hier). Dementsprechend sind all unsere Tarife nicht zu 100 Prozent erstattungsfähig (auch nicht der geringste Steigerungssatz von 1,4). Dies bedeutet, dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen, es sei denn Sie verfügen über eine entsprechende Zusatzversicherung.
Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommenden Steigerungssatzes entscheiden Sie selbst wie viel Geld Sie für Ihre Gesundheit ausgeben. Beachten Sie, dass Sie mit dem höheren Satz mehr Zeit mit der/dem TherapeutIn erhalten und diese Zeit für Ihre Gesundheit genutzt wird.
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Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung auch mit dem höchstmöglichen Tarif unter Umständen bei Heilmitteln nur den Beihilfehöchstsatz erstattet bekommen könnten (wie oben beschrieben handelt es sich um keine kostendeckende Preisgestaltung). Bitte prüfen Sie daher vor dem Behandlungsbeginn im Therapiezentrum die Erstattungssätze Ihrer privaten Krankenversicherung.
Es gibt private Krankenversicherungen die den Rechnungsbeitrag oder einen Steigerungssatz der Beihilfehöchstsätze (z.B. 130%) erstatten. Unter Umständen kann es passieren, dass private Krankenversicherungen ungerechtfertigt versuchen die Kosten zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein können Sie mit einem Musterformular der GebüTh Widerspruch einlegen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Besonderheiten (PKV)
Bitte berücksichtigen Sie als Privatversicherte*r folgende Besonderheiten hinsichtlich Ihrer Behandlung im LichterSchatten – Therapiezentrum:
- Die KGG (Krankengymnastik am Gerät) findet in Einzeltherapie statt. Bei KassenpatientInnen sind dies Gruppen von zwei bis drei Personen.
- Bei MLD (Manuelle Lymphdrainage) und ergänzenden Heilmitteln (z.B. Wärmetherapie) gibt es nur einen Steigerungssatz, da die Behandlungszeit vom Arzt vorgegeben ist, oder eine Anpassung keinen medizinischen Vorteil bringt.
- Bei Ihrem Ersttermin sind in der Physiotherapie 15min zusätzlich für die Befundaufnahme vorgesehen, in der Ergotherapie ebenfalls 15min für die Funktionsanalyse. In der Logopädie findet eine 60-minütige Erstdiagnostik zusätzlich zu ihren verordneten Einheiten statt. Bitte geben Sie daher bei Ihrer Anmeldung direkt an, dass Sie privat versichert sind, damit der Termin entsprechend geplant werden kann.
- Auch wenn auf Ihrem Rezept angegeben, gibt es keine festen Frequenzvorgaben für die Behandlung von PrivatpatientInnen. Darüber hinaus sind Unterbrechungen jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie
- Wie jeder unserer PatientInnen müssen Sie Ihren Termin 24 Stunden im Voraus absagen. Andernfalls müssen wir Ihnen leider eine Ausfallrechnung ausstellen, die Sie selbst zahlen müssen. Die Verordnung für den verfallenen Termin zu unterschreiben ist nicht möglich.
- Bitte vereinbaren Sie Ihren Tarif vor Behandlungsbeginn. Ein Wechsel ist nach Behandlungsbeginn/ Abrechnung ist nicht möglich. Mit einer neuen Verordnung können Sie den gewählten Tarif gerne wechseln.
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