Vergütungssätze Privat­versicherte

In Deutsch­land gibt es hunderte verschie­dene private Kranken­ver­sich­er­ungen mit über 800 verschie­denen Tarifen. Auch wenn diese un­mög­lich zu über­blicken sind, möchten wir im Lichter­Schatten Therapie­zentrum einen fairen und gerechten Umgang damit pflegen: Wir möchten allen Patient­Innen eine thera­peut­ische Behand­lung ermög­lichen, die zu jedem Geld­beutel passt.

Daher wählen unsere Patient­Innen den Steig­erungs­satz selbst (1,4-fach, 1,8-fach oder 2,3-fach). Bei den Sätzen richten wir uns streng nach der GebüTh (Gebühren­ver­ord­nung für Thera­peuten). Um unser hohes Qualitäts­niveau gewähr­leisten zu können, ist es nicht mög­lich einen gering­eren Steigerungs­satz zu nehmen. Durch die Arbeit nach der GebüTh ermög­lichen wir Ihnen als Praxis eine aus­ge­zeich­nete Behand­lung durch hoch­quali­fizierte Thera­peut­Innen in ange­nehmen Räum­lich­keiten mit moderner und hoch­wertiger Aus­stattung.

Behandlungsraum Physiotherapie

© Rising Star – Shutterstock

Bei der Fest­legung der Steiger­ungs­sätze haben wir darauf geachtet, dass Sie bei einem höheren Satz mehr Zeit mit Ihrem*r Thera­peutIn bekommen.

Vergütungssätze im LichterSchatten Therapiezentrum

Unsere aktuellen Dokumente für die Vergütungssätze finden Sie hier als PDF-Dateien zum Download

Beihilfe – keine 100%ige Erstattung

Die Beihilfe ist der Arbeit­­geber­anteil zur Kranken­­ver­­sich­er­ung. Die Beihilfe ist keine kosten­­deckende Voll­­ver­sich­erung (Infor­mationen des Innen­­minis­­teriums finden Sie hier). Dem­ent­sprech­end sind all unsere Tarife nicht zu 100 Prozent erstatt­ungs­fähig (auch nicht der geringste Steig­erungs­satz von 1,4). Dies bedeutet, dass Sie einen Eigen­anteil leisten müssen, es sei denn Sie ver­fügen über eine ent­sprech­ende Zusatz­versich­erung.

Mit der freien Wahl des für Sie infrage kommen­den Steig­erungs­satzes ent­scheiden Sie selbst wie viel Geld Sie für Ihre Gesund­heit aus­geben. Beachten Sie, dass Sie mit dem höheren Satz mehr Zeit mit der/dem Thera­peutIn erhalten und diese Zeit für Ihre Gesund­heit genutzt wird.

© grapix – Canva

Unzureichende private Krankenversicherung (PKV)

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer privaten Kranken­ver­sich­erung auch mit dem höchst­mög­lichen Tarif unter Umständen bei Heil­mitteln nur den Bei­hilfe­höchst­satz erstattet bekom­men könnten (wie oben be­schrie­ben han­delt es sich um keine kosten­deck­ende Preis­ge­stal­tung). Bitte prüfen Sie daher vor dem Behand­lungs­beginn im Thera­pie­zen­trum die Erstatt­ungs­sätze Ihrer privaten Kranken­versich­erung.

Es gibt private Kranken­versich­erungen die den Rechnungs­beitrag oder einen Steig­erungs­satz der Beihilfe­höchst­sätze (z.B. 130%) erstatten. Unter Um­ständen kann es passieren, dass private Kranken­versich­erungen unge­recht­fertigt versuchen die Kosten zu kürzen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein können Sie mit einem Muster­for­mular der GebüTh Wider­spruch ein­legen. Gerne unter­stützen wir Sie hierbei.

Besonder­heiten (PKV)

Bitte berück­­sich­tigen Sie als Privat­ver­sich­erte*r fol­gende Be­son­­der­­heiten hin­­sicht­­lich Ihrer Behand­lung im Lichter­­Schatten – Therapie­zentrum:

  • Die KGG (Kranken­gymnastik am Gerät) findet in Einzel­­therapie statt. Bei Kassen­patient­Innen sind dies Gruppen von zwei bis drei Personen.
  • Bei MLD (Manu­elle Lymph­­drainage) und ergänzenden Heil­­mitteln (z.B. Wärme­­therapie) gibt es nur einen Steiger­ungs­satz, da die Behand­­lungs­­zeit vom Arzt vorge­geben ist, oder eine An­pas­sung keinen medi­zin­ischen Vor­teil bringt.
  • Bei Ihrem Erst­­termin sind in der Physio­therapie 15min zusätz­lich für die Befund­­auf­nahme vorge­­sehen, in der Ergotherapie ebenfalls 15min für die Funk­tions­analyse. In der Logopädie findet eine 60-minütige Erstdiagnostik zusätzlich zu ihren verordneten Einheiten statt. Bitte geben Sie daher bei Ihrer Anmel­­dung direkt an, dass Sie privat versich­ert sind, damit der Termin ent­­sprech­­end geplant werden kann.
  • Auch wenn auf Ihrem Rezept ange­geben, gibt es keine festen Frequenz­­vor­­gaben für die Behand­­lung von Privat­patient­Innen. Darüber hinaus sind Unter­­brech­ungen jeder­zeit möglich.

Bitte beachten Sie

  • Wie jeder unserer Patient­­Innen müssen Sie Ihren Termin 24 Stunden im Voraus absagen. Andern­­falls müssen wir Ihnen leider eine Aus­­fall­­rech­nung aus­stellen, die Sie selbst zahlen müssen. Die Verord­nung für den verfall­enen Termin zu unter­schreiben ist nicht möglich.
  • Bitte verein­baren Sie Ihren Tarif vor Behand­lungs­beginn. Ein Wechsel ist nach Behand­lungs­beginn/ Abrech­nung ist nicht möglich. Mit einer neuen Verord­nung können Sie den gewählten Tarif gerne wechseln.

Jetzt Termin vereinbaren

Adresse

Wittestraße 30P
13509 Berlin-Tegel

Telefon

Praxis: 030 35 38 69 10
Hausbesuch: 030 35 38 69 12

Öffnungszeiten

Mo - Do 07 - 20,  Fr 07 - 17 Uhr
Behandlung nur mit Termin