Die Anzahl der möglichen Rezepte und Behandlungen richten sich nach der jeweiligen Diagnosegruppe. Laut den Heilmittelrichtlinien sind das z. B. bei Erkrankungen der Wirbelsäule (WS) oder der Arme und Beine (EX) 3 mal 6 Behandlungen, also 3 Verordnungen à 6 Behandlungen.
Je nach medizinischer Notwendigkeit kann der Arzt jedoch auch über die Empfehlung der Richtlinien hinaus weitere Behandlungen verordnen.
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