Ultraschall in Rei­nicken­dorf

Bei der Ultra­schall­therapie dringen Schall­wellen in das Gewebe ein und erzeugen dort Wärme. Ihre beste Wirkung entfaltet die Therapie vor allem dort, wo Sehnen und Knochen aufein­ander­treffen, denn Knochen reflek­tieren die Schall­wellen stärker als das umliegende Gewebe. Daher eignet sich Ultra­schall besonders zur Redu­zierung von Schmerzen bei Gelenk­ver­schleiß, Wirbel­säulen­prob­lemen oder rheuma­tischen Erkrank­ungen.
Meist wird eine Ultra­schall­therapie ergänzend zu anderen physio­thera­peut­ischen Maß­nahmen einge­setzt. Gute Erfolge lassen sich zum Beispiel in Kombi­nation mit Kranken­gym­nastik erzielen, da Kapseln, Bänder und Sehnen unter Ein­wirkung von Ultra­schall elas­tischer werden und so aktive und passive Beweg­ungen erleichtert werden. Ultra­schall eignet sich aber auch zur Verring­erung von Muskel­ver­span­nungen und entzünd­lichen Prozessen sowie zur Verbes­serung der Durch­blutung.

Ziele der Ultraschall-Therapie

  • Linderung von Schmerzen bei Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen
  • Verbesserung der Knochenheilung nach Brüchen
  • Unterstützung der Heilung nach Muskel-, Bänder-, Sehnen- und Schleimbeutelverletzungen
  • Linderung von posttraumatischen Beschwerden
  • Linderung der Beschwerden bei rheumatischen und chronisch entzündlichen Erkrankungen

Physio­thera­peut­ische Maß­nahmen

Die ersten Schritte einer Ultra­schall­behand­lung sind ähnlich wie die einer Unter­suchung mit Ultra­schall: Zunächst bestreicht der Physio­thera­peut die zu behan­delnde Körper­region mit einem speziellen Gel, um eine optimale Über­tragung der Schall­wellen zwischen der Haut und dem Ultra­schall­kopf zu ermög­lichen, der die Schall­wellen produ­ziert.
Während der Behand­lung wird der Schall­kopf über die zu behan­delnde Körper­region geführt. Die Schallwellen dringen dabei bis zu 5cm tief in das Gewebe ein. Dort erwärmen sie das Gewebe und wirken auch entspan­nend wie eine Mikro­massage.

Ob eine Ultra­schall­therapie bei Ihnen ange­wendet werden kann, hängt von Ihren Beschwerden ab und davon, ob es bei Ihnen Gegen­anzeigen für die Therapie gibt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Thera­peuten am Lichter­Schatten Therapie­zentrum in Reinickendorf, Tegel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Soweit eine medi­zin­ische Not­wendig­keit beim Patienten besteht, können alle nieder­gelas­senen Ärzte aller Fach­rich­tungen ein Rezept zur Physio­the­rapie als soge­nanntes Heil­mittel aus­stellen. Dazu zählen z.B. Haus­ärzte, Ortho­päden, Durch­gangs­ärzte, Neuro­logen, Zahn­ärzte, aber auch Derma­tologen und Lympho­logen. Fragen Sie bei dem Arzt Ihres Ver­trauens nach.

Dabei werden manche Heil­mittel von manchen Fach­rich­tungen der Ärzte häufiger ver­ord­net. So ver­schreiben Neuro­logen z.B. häuf­iger Kranken­gym­nastik ZNS. Die meisten Ver­ord­nungen für Physio­therapie stellen jedoch Haus­ärzte und Ortho­päden aus. Sollten Sie auf­grund einer be­stimm­ten Erkrank­ung bei einem Fach­arzt in Behand­lung sein, wird dieser am ehesten das pass­ende Heil­mittel ver­ord­nen.

Die Dauer eine Ultra­schall-Behand­lung ist unter­schied­lich und richtet sich nach dem Umfang der Ver­letzung / Erkran­kung. In der Regel dauert eine Ultra­schall-Therapie­ein­heit nach dem Heil­mittel­katalog ca. 5-10 Minuten.

Nein, in der Regel tut die Ultra­schall-Behand­lung nicht weh. Es können Reiz­ungen der Haut oder andere unange­nehme Empfin­dungen nach einer Behand­lung auf­treten. Dies ist jedoch selten der Fall. Sollten doch unan­ge­nehme Neben­effekte auf­treten, teilen Sie dies bitte sofort Ihrem Physio­thera­peuten mit. Ultra­schall-Behand­lungen sind nicht anzuwenden bei: Herz­rhyth­mus­stör­ungen, offenen Wunden, Haut­prob­lemen, Herz­schritt­machern oder anderen metall­ischen Implan­taten sowie in der Schwanger­schaft.

Ja, es gibt Ultra­schall­geräte, die Sie zu Hause ver­wenden können. Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich vorher durch eine Fach­kraft beraten und ein­weisen lassen.

Ja, es könnten Reiz­ungen der Haut oder anderen unan­genehme Empfin­dungen nach einer Behand­lung auf­treten. Dies passiert in der Regel jedoch nur durch eine Über­dosie­rung und ist in der Thera­pie sehr selten, da das Ultra­schall-Gerät von einem geschul­ten Mit­ar­beiter einge­stellt wird.

Die Haupt­wirkung von Ultra­schall ist eine lokale Mikro­massage die zu einer tiefen Wärme­wir­kung führt. Dadurch wird die Durch­blutung und der Zell­stoff­wechsel geför­dert, aber auch Schmerzen gelin­dert und die Musku­latur gelockert. Die Ultra­schall­wellen sind beson­ders gut geeignet für Sehnen und Bän­der­an­sätze und können die Heil­ung von Ver­letz­ungen im Muskel- und Sehnen­gewebe, sowie in Bändern und Schleim­beuteln fördern. Mit der Ultra­schall-Therapie werden daher besonders Verletz­ungen von Bändern und Sehen, sowie chron­ische Entzün­dungen, als auch Rheuma und Arthrose behandelt.

Die Wirkung der Ultra­schall-Behand­lung unter­scheidet sich in der Dosie­rung der Frequenz (1-3 MHz). Eine Behand­lung mit 3 MHz beein­flusst eher ober­fläch­liche Gewebe­struk­turen (z.B. das Kapsel­gewebe des Ellen­bogens) während in der Anwen­dung mit 1 MHz tiefer­lie­gendes Gewebe erreicht wird. Ein weiterer Unter­schied liegt darin, ob der Schall konti­nuier­lich oder pulsie­rend abge­geben wird: Beim kontinu­ierlichen Schall ist die Wärme­wirkung inten­siver als bei pulsie­rendem.

Ultraschall ist eine Art der Elektro­therapie, bei der Strom in hoch­fre­quenten Schall­wellen von 1-3 MHz umge­wandelt wird. Dadurch entsteht eine mechan­ische Schwing­ung (Vibra­tionen) in den Flüssig­keiten und im weichen Gewebe des Körpers, die wie eine Art Mikro­massage wirkt. Dabei wird der 5-6 cm große Schall­kopf mit einem Kontakt­gel in krei­senden Beweg­ungen über die betroffenen Regionen bewegt.

Die Kosten sind im Heil­mittel­katalog fest­ge­legt und richten sich nach der ver­ord­neten Maß­nahme. In der Regel beträgt die Zu­zahl­ung für Patienten 10 % der Behand­lungs­kosten zuzüglich 10 Euro pro Rezept. Die je­weil­igen Behand­lungs­kosten variieren je nach ver­ord­neter Maß­nahme.

  • Bei Patienten, die eine Beschein­igung über eine Befrei­ung von der Zu­zahlung von ihrer Kran­ken­kasse haben, über­nimmt die Kranken­kasse 100 % der Kosten.
  • Bei Arbeits­un­fällen über­nimmt die Berufs­genossen­schaft die gesamten Kosten für die ver­ord­neten The­rapien.
  • Bei Privat­patienten richten sich die Kosten für eine Behand­lungs­ein­heit nach dem gewähl­ten Leis­tungs­satz. Wir erteilen gerne Aus­kunft.

Was Sie nach Behand­lungs­ende ins­gesamt bezahlen müssen, können Sie jeder­zeit bei uns er­fragen.

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