In der Regel sind das 10 Euro Rezept­gebühr plus 10 % des Rezept­wertes für jede Behand­lung. Darin ent­halten sind die Kosten für die Thera­pie und die Kosten für den Haus­besuch.
Ausge­nommen sind natür­lich Patien­ten, die eine Beschei­nigung über eine Befrei­ung zur Zu­zahl­ung von Ihrer Kranken­kasse haben.