Seit 01.01.2021 gibt es neue Heilmittel-Richtlinien. Die Anzahl der Behandlungen richtet sich dabei nach der jeweiligen Diagnosegruppe. Bei Erkrankungen der Wirbelsäule (WS) oder der Arme/Beine (EX) sind es 3-mal 6 – also 3 Verordnungen à 6 Behandlungen; bei neurologischen Erkrankungen (ZN/PN) 3-mal 10, bei Lymphbehandlungen 5-mal 6. Unabhängig von der Diagnosegruppe wird empfohlen, die Behandlungen 1- bis 3-mal wöchentlich durchzuführen.
Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit kann der Arzt jedoch auch über die Empfehlungen der Heilmittel-Richtlinie hinaus weitere Behandlungen verordnen. Im Falle chronischer Erkrankungen oder schwerwiegenderer Verläufe können über den „Besonderen Verordnungsbedarf“ oder den „Langfristigen Heilmittelbedarf“ weitere Verordnungen erfolgen.
All diese Regelungen sind durchaus kompliziert. Kommen Sie bei Fragen auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.