Seit 01.01.2021 gibt es neue Heil­mittel-Richt­linien. Die Anzahl der Behand­lungen richtet sich dabei nach der jewei­ligen Diag­nose­gruppe. Bei Erkran­kungen der Wirbel­säule (WS) oder der Arme/Beine (EX) sind es 3-mal 6 – also 3 Ver­ord­nungen à 6 Behand­lungen; bei neuro­logischen Erkran­kungen (ZN/PN) 3-mal 10, bei Lymph­behand­lungen 5-mal 6. Unab­hängig von der Diag­nose­gruppe wird empfohlen, die Behand­lungen 1- bis 3-mal wöchent­lich durch­zu­führen.

Bei entsprech­ender medizin­ischer Not­wendig­keit kann der Arzt jedoch auch über die Empfeh­lungen der Heil­mittel-Richt­linie hinaus weitere Behand­lungen verord­nen. Im Falle chron­ischer Erkran­kungen oder schwer­wiegen­derer Ver­läufe können über den „Beson­deren Ver­ord­nungs­bedarf“ oder den „Lang­fris­tigen Heil­mittel­bedarf“ weitere Ver­ord­nungen er­folgen.

All diese Regel­ungen sind durch­aus kompli­ziert. Kommen Sie bei Fragen auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.